Satzung der EIFELKNAPPEN

§ 1
Die Würde des Schalkers ist unantastbar.

§ 2
Der F.C. Schalke 04 Fan-Club "EIFELKNAPPEN" wurde zum Wohle der Menschheit gegründet.

§ 3
Die Mitglieder des F.C. Schalke 04 Fan-Club "EIFELKNAPPEN" verpflichten sich in allen Fußballstadien von jeglichem Palaver fernzuhalten. Ausnahme Notwehr!!!!

§ 4
Alle Mitglieder des F.C. Schalke 04 Fan-Club "EIFELKNAPPEN" verpflichten sich mit Beitritt, dem F.C. Schalke 04 in guten, aber auch in ekelhaftesten, skandalösesten und abartigsten Zeiten treu zur Seite zu stehen.

§ 5
Alle Mitglieder des F.C. Schalke 04 Fan-Club EIFELKNAPPEN sind verpflichtet an offiziellen Sitzungen (erster Freitag im Monat 22:00 Uhr Ortszeit im Gasthaus Dichter, Gilzem), an offiziellen Fahrten und an sonstigem Offiziellen teilzunehmen.

§ 6
Der offizielle Trunkspruch während der offiziellen Sitzung des F.C. Schalke 04 Fan-Club EIFELKNAPPEN lautet "Glück auf", "Glück auf Knappe" oder "Glück auf Knappen".

§ 7
Pro Saison werden mindestens 6 Spiele des F.C. Schalke 04 durch offizielle Fahrten der Eifelknappen besucht (3 Spiele pro Hin- und Rückrunde!).

§ 8
Die Teilnahme am DFB-Pokalfinale, sowie alle Europapokalheimspiele des F.C. Schalke 04 sind Pflichttermine. Zu diesen Spielen wird eine offizielle Fahrt des Fan-Clubs durchgeführt. Die Teilnahme an dieser Fahrt ist ein ABSOLUTES MUß!!!!

§ 8.a
Fahrten zu Spielen in der Champions League sind erst ab dem K.O.-Modus als Pflichttermin anzusehen.

Begründung: Wir sind der Meinung, daß die Gruppenspiele der Champions League nicht zu den Pflichtterminen der Eifelknappen gehören. Die Gründer der Eifelknappen haben viele Jahre gebraucht um die Satzung in Ihrer heutigen Version zu erarbeiten. Aus den vielen Kommentaren der Fachwelt zu unserer Satzung geht eindeutig hervor, daß international nur Spiele im K.O.-Modus als Pflichttermin anzusehen sind. Als Arbeiterclub müssen wir zu unseren Wurzeln stehen und dürfen die Gelddruckmaschine Champions League (Vor- und Zwischenrunde) nicht unterstützen.

§ 9
In den F.C. Schalke 04 Fan-Club "EIFELKNAPPEN" kann jeder eintreten, der Mitglied des F.C. Schalke 04 ist, die Satzung anerkennt und wenn in offizieller Sitzung mehr als 50% der anwesenden Eifelknappen dem Beitritt zustimmen.

Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt eine Kiste Stubbi.

Der offizielle Sitzungsbeitrag beträgt für jedes Mitglied 5,-€ pro Sitzung.

Sitzung ist jeweils der erste Freitag pro Monat um 22:00 Uhr im Gasthaus Dichter, Gilzem.

 

§ 10
Über die Verwendung der Einnahmen wird gegen Ende der Saison beraten.

§ 11
Es wird ein offizieller Strafenkatalog erlassen.

 

GILZEM, 05. August 1994

STRELLEN, SCHMITT, KOSTER, PETERS (Die Gründer der EIFELKNAPPEN)

 

* Erweiterung der Satzung (gültig ab 02-2004):

Zu einem Ausflug zu einem Europacup Auswärtspiel, DFB-Pokalfinale, oder ähnliches wird grundsätzlich ein gemeinsamer Beschluß unter den anwesenden Mitgliedern gefaßt (nur aktive Mitglieder sind stimmberechtigt). Er reicht die einfache Mehrheit der Anwesenden. Alle haben diesen Beschluß zu akzeptieren. Inaktive Mitglieder erhalten für eine Fahrt ihre eingezahlten Beiträge verrechnet. Der Rest der Kasse wird dann durch die aktiven Mitglieder geteilt. Nimmt jemand nicht an der Fahrt teil, hat er keinen Anspruch auf Auszahlung, sondern sein eingezahlter Betrag kommt den anderen Mitgliedern zugute. Jeder inaktive startet dann wieder nach einer durchgeführten Fahrt bei 0,- Euro.

Traditionell findet jedes Jahr am 1. Freitag im Juni das Grillfest statt. Der Ausrichter wird in der alphabetischen Reihenfolge der aktiven Mitglieder bestimmt. Falls jemand seine aktive Mitgliedschaft in eine inaktive umwandelt, wird dieser jedoch außerplanmäßig den anderen vorgezogen.

 

 


STRAFENKATALOG

Verstoß gegen § 5

1) Verspätung bei offiziellen Sitzungen 5,-€

2) Nichterscheinen bei offiziellen Sitzungen 10,-€

3) Nichterscheinen bei offiziellen Fahrten 12,50€

 

Verstoß gegen § 6

Die Nichtbeachtung des offiziellen Trunkspruchs während einer offiziellen Sitzung bzw. Fahrt des Fan-Clubs kostet 2,50€. Dies gilt seit dem 07.04.2006 auch für alle inaktiven Mitglieder.

 

Verstoß gegen § 8

Die Nichtwahrnehmung eines Pflichttermines kostet 15,-€.

 

Sonstiges

Lobende Äußerungen über den F.C. Bayern München oder Borussia Dortmund, deren Spieler oder Funktionäre wird mit 2,50€ geahndet.

 

Dieser Strafenkatalog wurde von den Gründungsmitgliedern des F.C. Schalke 04 Fan-Clubs "EIFELKNAPPEN" Gerd Strellen, Jürgen Schmitt, Christian Koster und Dietmar Peters am 05. August 1994 erlassen.