Satzung der EIFELKNAPPEN § 1 § 2 § 3 § 4 § 5 § 6 § 7 § 8 § 8.a Begründung: Wir sind der Meinung, daß die Gruppenspiele der Champions League nicht zu den Pflichtterminen der Eifelknappen gehören. Die Gründer der Eifelknappen haben viele Jahre gebraucht um die Satzung in Ihrer heutigen Version zu erarbeiten. Aus den vielen Kommentaren der Fachwelt zu unserer Satzung geht eindeutig hervor, daß international nur Spiele im K.O.-Modus als Pflichttermin anzusehen sind. Als Arbeiterclub müssen wir zu unseren Wurzeln stehen und dürfen die Gelddruckmaschine Champions League (Vor- und Zwischenrunde) nicht unterstützen. § 9 Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt eine Kiste Stubbi. Der offizielle Sitzungsbeitrag beträgt für jedes Mitglied 5,-€ pro Sitzung. Sitzung ist jeweils der erste Freitag pro Monat um 22:00 Uhr im Gasthaus Dichter, Gilzem.
§ 10 § 11
GILZEM, 05. August 1994 STRELLEN, SCHMITT, KOSTER, PETERS (Die Gründer
der EIFELKNAPPEN)
* Erweiterung der Satzung (gültig ab 02-2004): Zu einem Ausflug zu einem Europacup Auswärtspiel, DFB-Pokalfinale, oder ähnliches wird grundsätzlich ein gemeinsamer Beschluß unter den anwesenden Mitgliedern gefaßt (nur aktive Mitglieder sind stimmberechtigt). Er reicht die einfache Mehrheit der Anwesenden. Alle haben diesen Beschluß zu akzeptieren. Inaktive Mitglieder erhalten für eine Fahrt ihre eingezahlten Beiträge verrechnet. Der Rest der Kasse wird dann durch die aktiven Mitglieder geteilt. Nimmt jemand nicht an der Fahrt teil, hat er keinen Anspruch auf Auszahlung, sondern sein eingezahlter Betrag kommt den anderen Mitgliedern zugute. Jeder inaktive startet dann wieder nach einer durchgeführten Fahrt bei 0,- Euro. Traditionell findet jedes Jahr am 1. Freitag im Juni das Grillfest statt. Der Ausrichter wird in der alphabetischen Reihenfolge der aktiven Mitglieder bestimmt. Falls jemand seine aktive Mitgliedschaft in eine inaktive umwandelt, wird dieser jedoch außerplanmäßig den anderen vorgezogen.
STRAFENKATALOG Verstoß gegen § 5 1) Verspätung bei offiziellen Sitzungen 5,-€ 2) Nichterscheinen bei offiziellen Sitzungen 10,-€ 3) Nichterscheinen bei offiziellen Fahrten 12,50€
Verstoß gegen § 6 Die Nichtbeachtung des offiziellen Trunkspruchs während einer offiziellen Sitzung bzw. Fahrt des Fan-Clubs kostet 2,50€. Dies gilt seit dem 07.04.2006 auch für alle inaktiven Mitglieder.
Verstoß gegen § 8 Die Nichtwahrnehmung eines Pflichttermines kostet 15,-€.
Sonstiges Lobende Äußerungen über den F.C. Bayern München oder Borussia Dortmund, deren Spieler oder Funktionäre wird mit 2,50€ geahndet.
Dieser Strafenkatalog wurde von den Gründungsmitgliedern des F.C. Schalke 04 Fan-Clubs "EIFELKNAPPEN" Gerd Strellen, Jürgen Schmitt, Christian Koster und Dietmar Peters am 05. August 1994 erlassen.
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